Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung des Zeltlager Billigheim

(1) Die Gruppierung erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Teilnehmer unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) und in manueller Form gemäß der zur Durchführung des Zeltlagers zulässigen Zwecke und Aufgaben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Teilnehmerdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil), sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Informationen zum Gesundheitszustand. Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundrechte sind die gesetzlichen Vertreter der Gruppierung nach § 26 BGB. Dies sind derzeit Nathalie Müller, Jasmin Lechner und Mario Mayerhöffer. Die personenbezogenen Daten können in den EDV-Systemen der Leitung oder der Finanzverantwortlichen gespeichert werden und werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt zum Zwecke der Teilnehmer- und Beitragsverwaltung (Rechtsgrundlage: Art. 6, Abs. b) DSGVO.

(2) Als Mitglied der Erzdiözese Freiburg, ist das Zeltlager Billigheim verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten zu melden. Übermittelt werden an diese z.B. Bildmaterial, Namen und Alter der Teilnehmer mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail Adresse.

(3) Die Gruppierung hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Teilnehmer Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt die Gruppierung personenbezogene Daten seiner Teilnehmer (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) in der Gruppierung, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Die Gruppierung stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich gemäß dem Übermittlungszweck verwendet.

(4) Im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Jungendarbeit veröffentlicht die Gruppierung personenbezogene Daten, Fotos oder Videoclips seiner Teilnehmer auf seiner Internetseite. Dies betrifft insbesondere die Teilnehmerliste und Fotos im Blog während des Zeltlagers. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Vorname, Wohnort und – soweit aus notwendigen Gründen (z.B. Einteilung in Altersklassen) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Teilnehmer kann jederzeit gegenüber der Leitung der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und die Gruppierung entfernt vorhandene Fotos von seiner Internetseite. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6, Abs. a) DSGVO.

(5) In seinen Pressemitteilungen sowie auf seiner Internetseite berichtet die Gruppierung auch über Jubiläum, besondere Erfolge und Ereignisse, sowie Geburtstage seiner Teilnehmer. Hierbei können Fotos von Teilnehmern und folgende personenbezogene Teilnehmerdaten veröffentlicht werden: Name, Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann der betroffene Teilnehmer jederzeit gegenüber der Leitung der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. In diesem Fall entfernt die Gruppierung Daten und Einzelfotos des widersprechenden Teilnehmers von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.  Rechtsgrundlage hierfür ist ebenfalls Art. 6, Abs. a) DSGVO.

(6) Teilnehmerlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger der Gruppierung herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Zeltlager die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Teilnehmer glaubhaft, dass es die Teilnehmerliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, so bald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden. Teilnehmern welche besondere Aufgabenträger sind, können Telefonlisten, bzw. Adresslisten, unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E- Mail-Adresse zur besseren Kommunikation untereinander ausgehändigt werden.

(7) Jeder Teilnehmer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung seiner Daten. Die Beschwerde kann online unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ eingereicht werden. Der Widerspruch erfolgt gegenüber einem der oben genannten BGB-Leiter.

(8) Durch ihre Teilnehme und die damit verbundene Anerkennung dieser Ausführungen stimmen die Teilnehmer der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist der Gruppierung nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder der Teilnehmer eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

(9) Nach jedem Lager wird der Name, Adresse, Alter, sowie Besonderheiten der Teilnehmer archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die gespeicherten Daten dürfen ebenfalls nur zu gruppeninternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten der Teilnehmer, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre durch die Lagerleitung aufbewahrt.

(10) Die Lagerleitung weist darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt der Teilnehmer des Zeltlager Billigheims die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:

  • die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.
  • die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.

Der Teilnehmer des Zeltlager Billigheim trifft diese Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber der Lagerleitung jederzeit widerrufen.

Diese Datenschutzordnung wurde im Lagerleitertreffen vom 09.02.2019 erlassen, maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Welche personenbezogenen Daten wir auf der Homepage sammeln und warum wir sie sammeln

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