Zuschüsse

Zuschüsse durch den Landesjugendplan

Zuschüsse können gewährt werden für:

Erholungsaufenthalte von Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien um ihnen die Teilnahme an Heimen, Zeltlagern und Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen. Der Zuschusssatz gilt pro Tag und Person und ist an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben.

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:

  • Eine Dauer der Freizeit von mindestens 4 und höchstens 21 Tagen und mit mindestens 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
  • An- und Abreisetag gelten jeweils als 1 ganzer Tag.
  • Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 6 bis 27 Jahren. (Es zählt der Geburtsjahrgang. Die Teilnehmenden müssen im Förderjahr mindestens 6 Jahre alt werden und dürfen im Förderjahr höchstens 27 Jahre alt werden.) (1.4.2 Verwaltungsvorschrift vom 23.11.21 + FAQs Jugendarbeitsnetz)
  • Jungen und Mädchen müssen getrennt untergebracht werden und getrennte sanitäre Einrichtungen müssen vorhanden sein. Der Träger ist verpflichtet, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Beteiligten abzuschließen. (Bitte informieren Sie sich, ob die vorhandene Rahmenversicherung der Erzdiözese Freiburg für Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ihre Veranstaltung ausreicht.) 

Entscheidungshilfe für den Träger der Maßnahme: 

Empfohlene Verdienstgrenze für Antragstellung:  max. 60% eines durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommens (netto)  zur Verfügung:
• 60% von monatlich 3.572 € für eine Familie* mit einem Kind, d.h. 2.143 €
• 60% von monatlich 3.968 €*² für eine Familie mit zwei Kindern, d.h. 2.381 €
• 60% von monatlich 3.787 € für eine Familie mit drei und mehr Kindern , d.h. 2.272 €
* Familie umfasst in der Statistik: Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende
*² Dass der hier empfohlene Richtwert für eine Familie mit zwei Kindern höher liegt, als für eine Familie mit drei Kindern, liegt daran, dass das durchschnittliche monatliche Familieneinkommen (Grundlage Bezugsstatistik des statistischen Landesamt 2019) bei Familien mit zwei Kindern höher ist. Dies ist nur eine Empfehlung. Es kann davon abgewichen werden.